Illustration: Lupe über altem Bodenbelag mit Kleberresten

Asbest im Teppichkleber

Der Bodenleger hat den Teppich hochgenommen und gestoppt: gelber, brauner oder beiger Kleber. Wir prüfen, ob Asbest drin ist – und entfernen ihn, wenn ja. Ohne Panik, ohne Zeitverlust.

Probe zuerst

Kein Angebot ohne Befund. Ist der Kleber sauber, sparen Sie sich alles Weitere.

Gelb, braun, schwarz

Wir kennen alle Kleber der 1960er bis 80er – und ihre Fallen.

Schleifen mit Absaugung

Abtrag nach BT-Verfahren, bis der Estrich belegreif ist.

Freimessung inklusive

Prüfbericht und Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.

Warum Teppichkleber Asbest enthalten kann

Bis Mitte der 1980er Jahre setzten Hersteller Asbestfasern als Füllstoff in Dispersions- und Neoprenklebern ein. Die Fasern machten den Kleber standfester, verhinderten das Abrutschen des Belags und waren billig. Betroffen sind vor allem Kleber unter Teppichboden, Nadelfilz, Linoleum und PVC-Bahnen aus Wohnungen und Büros zwischen etwa 1960 und 1985. Der Asbestanteil ist gering und fest gebunden – bis jemand den Kleber abkratzt oder abschleift.

Das Problem taucht fast immer im selben Moment auf: Der alte Teppich soll raus, der Bodenleger zieht ihn hoch, sieht den gelblichen Kleber, kennt das Thema aus seiner Innung – und legt das Werkzeug weg. Zu Recht. Ab hier brauchen Sie einen Befund.

Wie sieht asbesthaltiger Teppichkleber aus?

Die Farbe ist der erste Hinweis, aber kein Beweis:

FarbeKonsistenzTypischer BelagVerdacht
gelb bis ockerspröde, bröselig, pulvrig beim KratzenTeppichboden, Nadelfilzhoch (1960–1985)
beige bis hellbraunhart, glasigTeppich, PVC-Bahnmittel bis hoch
braun bis rotbraunzäh, gummiartigLinoleum, Gummi, Treppenmittel
schwarzglänzend, teerigFloor-Flex, Parketthoch – siehe Asbestkleber
weiß, elastischgummiartig, riecht nach Lösemittelmoderne Belägegering (nach 1990)
Alter Bodenbelag mit Kleberesten
Echtes Foto: Kleberreste unter altem Belag
Aufgebrochener Bodenaufbau mit Jutefilz und Kleber
Echtes Foto: Jutefilz und Kleber im Bodenaufbau

Was tun, wenn der Bodenleger gestoppt hat?

Erstens: Nichts weiter aufreißen. Der Teppich darf liegen bleiben, wo er noch liegt – er schützt den Kleber. Zweitens: Nicht kratzen, nicht fegen, nicht mit dem Haushaltssauger ran. Drittens: Uns ein Foto schicken – Kleber von oben, eine Teppichrückseite, ein Zollstock, und das Baujahr des Hauses.

Wir entnehmen dann eine Probe aus Kleber und Untergrund und lassen sie im akkreditierten Labor prüfen. Das Ergebnis kommt in wenigen Werktagen. Fällt es negativ aus, kann der Bodenleger normal weitermachen. Fällt es positiv aus, übernehmen wir den Abtrag – und der Bodenleger bekommt einen sauberen, freigemessenen Untergrund zurück. Mehr zum Ablauf der Probe: Asbest-Probe am Boden.

So entfernen wir asbesthaltigen Teppichkleber

Dünne Dispersionskleber lassen sich gut maschinell abtragen: Im abgeschotteten Raum arbeitet eine Bodenschleifmaschine mit angeschlossenem H-Sauger den Kleber in dünnen Lagen ab, bis der Estrich sauber ist. Randbereiche werden mit dem Handschleifer und Absaugung nachgearbeitet. Bei Holzuntergrund wird der Aufbau vorher bewertet – dort ist Schleifen nicht immer möglich. Es folgen Feinreinigung, Freimessung und die Übergabe mit Prüfbericht und Entsorgungsnachweis. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Asbestkleber unter Floor-Flex: das von der DGUV anerkannte emissionsarme Verfahren mit Absaugung am Werkzeug.

Muss der Teppich selbst auch als Asbestabfall entsorgt werden?

Der Teppich selbst enthält keinen Asbest. Aber an seiner Rückseite haftet Kleber, und beim Herausreißen bricht der Kleber – Fasern landen auf dem Belag. Deshalb behandeln wir den Belag, der auf asbesthaltigem Kleber lag, ebenfalls als Asbestabfall, verpacken ihn im Big Bag und entsorgen ihn mit. Das erhöht das Volumen, spart aber Ärger mit dem Entsorger und schützt alle, die den Teppich anfassen würden.

Wer trägt die Kosten – Mieter oder Vermieter?

Eine häufige Frage, weil das Thema oft bei einem Mieterwechsel oder einer Renovierung durch den Mieter hochkommt. Grundsätzlich ist die Bausubstanz Sache des Eigentümers – der Kleber gehört zum Gebäude, nicht zum Teppich. Für Hausverwaltungen und Vermieter kommt seit 2024 die Erkundungspflicht nach § 5a Gefahrstoffverordnung dazu: Wer in einem Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 Arbeiten veranlasst, muss vorher klären, ob Asbest betroffen ist. Wir liefern den Befund und die Dokumentation, die dafür gebraucht wird. Rechtsberatung zur Kostenverteilung können wir nicht leisten – das ist Sache eines Anwalts oder des Mietervereins.

Aus der Praxis

Eigentumswohnung, Baujahr 1974, Bielefeld-Schildesche. Neue Eigentümer, alter Teppichboden im Wohn- und Schlafzimmer, rund 38 m². Der Bodenleger stoppte beim ersten gelben Kleberrest. Probe: Asbest im Kleber nachgewiesen, Estrich sauber. Einsatz: ein Tag Abschottung und Schleifabtrag, Freimessung am Folgetag, Übergabe an den Bodenleger. Die Eigentümer haben den Befund in die Wohnungsakte gelegt – bei einem späteren Verkauf ist die Sanierung so belegt.

So läuft die Sanierung ab

  1. 01

    Teppich liegen lassen

    Nicht weiter aufreißen, nicht kratzen, nicht saugen.

  2. 02

    Foto schicken

    Kleber, Teppichrückseite, Zollstock, Baujahr.

  3. 03

    Probe im Labor

    Kleber und Untergrund. Ergebnis in wenigen Werktagen.

  4. 04

    Festpreis oder Entwarnung

    Negativ: Bodenleger macht weiter. Positiv: Angebot mit allem drin.

  5. 05

    Abtrag mit Absaugung

    Abgeschottet, angezeigt, maschinell geschliffen.

  6. 06

    Freimessung

    Prüfbericht und Nachweis, belegreifer Boden.

Häufige Fragen

Nein, aber gelbe und beige Dispersionskleber aus den Jahren 1960 bis 1985 enthalten häufig Asbest. Ohne Laborprobe lässt sich das nicht ausschließen. Bis zum Befund sollte der Kleber nicht bearbeitet werden.

Ist das Asbest? Wir sagen es Ihnen.

Schicken Sie uns ein Foto vom Boden und ein paar Eckdaten – Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, ob und wie saniert werden sollte.