
Darf man Asbest im Boden selbst entfernen?
Die kurze Antwort: nein. Die lange Antwort erklärt, warum das keine Schikane ist, was passiert, wenn man es trotzdem tut – und was Sie selbst tun dürfen, um Zeit und Geld zu sparen.
Klare Rechtslage
Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 – ohne Ausnahme für Privatpersonen.
Kein Vorwurf
Die meisten, die uns anrufen, haben schon angefangen. Wir helfen trotzdem.
Was Sie tun dürfen
Vorbereiten, ausräumen, Fotos machen, Probe beauftragen – das spart Geld.
Ersteinschätzung kostenlos
Foto schicken, ehrliche Antwort bekommen.
Was das Gesetz sagt
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt, die technischen Details in der TRGS 519. Beide gelten für jede Tätigkeit, bei der Asbestfasern freigesetzt werden können – unabhängig davon, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson sie ausführt. Es gibt keine „Eigenheim-Ausnahme“. Wer Vinyl-Asbest-Platten herausreißt, Kleber abkratzt oder Estrich aufstemmt, führt eine Tätigkeit mit Asbest aus und unterliegt den Vorschriften.
Konkret heißt das: Die Arbeit darf nur von Betrieben ausgeführt werden, deren verantwortliche Person die Sachkunde nach TRGS 519 nachweist. Sie muss vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Bei schwach gebundenem Asbest braucht der Betrieb zusätzlich eine behördliche Zulassung. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld, bei Gefährdung anderer – Nachbarn, Mieter, Familie – kann es strafrechtlich relevant werden.
Warum die Regel nicht willkürlich ist
Asbestfasern sind so fein, dass sie stundenlang in der Luft schweben und bis in die feinsten Verästelungen der Lunge gelangen. Sie werden dort nicht abgebaut. Die Krankheiten, die sie auslösen – Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom – treten 20 bis 40 Jahre nach der Belastung auf. Wer heute einen Boden herausreißt, bekommt keine Warnung: kein Husten, kein Geruch, kein sichtbarer Staub. Das Problem zeigt sich Jahrzehnte später.
Ein Fachbetrieb arbeitet deshalb mit Abschottung, Unterdruck, Absaugung am Werkzeug, Feinreinigung und abschließender Freimessung. Nicht, weil eine Behörde es verlangt, sondern weil es die einzige Art ist, den Boden zu entfernen, ohne die Fasern im Haus zu verteilen.
Was passiert, wenn man es trotzdem tut
Wir bekommen regelmäßig Anrufe, nachdem es passiert ist. Das sind die typischen Folgen:
- **Fasern in der ganzen Wohnung.** Der Staub vom Kratzen und Brechen verteilt sich über Schuhe, Kleidung, Luftzug. Ein normaler Staubsauger bläst ihn durch den Filter zurück in die Luft.
- **Reinigung statt Sanierung.** Jetzt muss nicht nur der Boden raus, sondern die Wohnung fachgerecht gereinigt und freigemessen werden – das ist deutlich teurer als die ursprüngliche Sanierung.
- **Kein Entsorger nimmt das Material.** Ohne Nachweis, Verpackung und Deklaration steht der Asbest in Säcken im Garten. Wir können ihn übernehmen, aber es kostet.
- **Versicherungsschutz gefährdet.** Wer vorsätzlich gegen Schutzvorschriften verstößt, riskiert bei Folgeschäden – etwa an Mietern – den Deckungsausfall.
- **Verkauf und Vermietung.** Ein Sachverständiger findet Faserreste im Hausstaub. Dann steht die Frage im Raum, wer wann was gemacht hat.
Aber die Platten sind doch fest gebunden?
Das stimmt – und es ist der Grund, warum intakte Floor-Flex-Platten unter einem Teppich im Alltag kein Risiko darstellen. Aber „fest gebunden“ bedeutet nur, dass keine Fasern frei werden, solange niemand an der Platte arbeitet. Beim Herausreißen bricht sie, beim Kratzen des Klebers entsteht Staub, beim Fegen wird er aufgewirbelt. Die feste Bindung schützt beim Wohnen, nicht beim Renovieren.
Und der Kleber unter den Platten ist die eigentliche Falle: Er wird beim Selbstausbau fast immer zurückgelassen oder mit dem Spachtel abgekratzt – genau die Arbeit, für die das BT-Verfahren mit der Schleifmaschine und Absaugung entwickelt wurde.
Was Sie selbst tun dürfen – und damit Geld sparen
Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die Sie übernehmen können, ohne mit Asbest in Kontakt zu kommen:
- **Nicht anfangen.** Wer den Belag liegen lässt, spart die Reinigung. Der Boden ist so, wie er ist, kein Notfall.
- **Fotos machen** und uns schicken. Das ist der Anfang der Ersteinschätzung – kostenlos.
- **Probe beauftragen.** Eine Materialprobe durch uns klärt, ob überhaupt Asbest vorliegt. Bei negativem Befund darf jeder Bodenleger ran.
- **Raum ausräumen.** Möbel, Regale, Einbauten – alles, was oben drauf steht, nehmen Sie selbst heraus. Das spart Stunden.
- **Teppich oder Laminat abnehmen** – aber nur, wenn der Belag nicht auf dem Asbestmaterial klebt, sondern lose darüber liegt. Bei Zweifel: liegen lassen und fragen.
- **Zugang und Parkplatz organisieren.** Big Bags müssen raus – ein freier Weg spart Zeit.
- **Nach der Sanierung** den neuen Boden selbst verlegen. Sie bekommen einen sauberen, freigemessenen Untergrund.
Was ist mit „kleinen Mengen“ oder „nur einem Raum“?
Auch dafür gibt es keine Ausnahme. Die TRGS 519 kennt für Betriebe einen kleineren Sachkundenachweis für Arbeiten geringen Umfangs (Anlage 4c), aber auch das ist ein Nachweis für Betriebe, nicht für Privatpersonen. Ein Kellerraum von 8 m² ist rechtlich dieselbe Tätigkeit wie eine Wohnung – nur mit weniger Material. Für kleine Flächen gilt bei uns ein Mindestbetrag, den wir Ihnen vorab nennen. Das ist in jedem Fall günstiger als eine spätere Reinigung.
Sie haben schon angefangen? Dann jetzt bitte so
Ruhe bewahren, dann in dieser Reihenfolge:
- Arbeit sofort einstellen, Werkzeug liegen lassen.
- Raum verlassen, Tür schließen, Fenster auf Kipp. Kinder und Haustiere fernhalten.
- Kleidung, die Sie dabei getragen haben, nicht ausschütteln, sondern in einen Beutel geben.
- Nicht fegen, nicht saugen, nicht wischen – das verteilt die Fasern.
- Uns anrufen oder schreiben. Wir sagen Ihnen, ob eine Sofortmaßnahme nötig ist oder ob der Raum bis zur Sanierung geschlossen bleiben kann.
- Bei sichtbarem Staub im Raum: Raumluftmessung durch unsere Schwestermarke Freimessprofi, unabhängig von uns als Sanierer.
So läuft die Sanierung ab
- 01
Nicht anfangen
Belag liegen lassen, Raum schließen.
- 02
Foto schicken
Kostenlose Ersteinschätzung am selben Werktag.
- 03
Probe
Kein Asbest? Dann darf jeder ran – und Sie sparen die Sanierung.
- 04
Selbst vorbereiten
Ausräumen, Zugang schaffen, lose Beläge abnehmen.
- 05
Fachgerechter Ausbau
Angezeigt, abgeschottet, mit Absaugung, freigemessen.
- 06
Neuen Boden selbst verlegen
Auf sauberem, freigemessenem Untergrund.
Asbest selbst entfernen? in Ihrer Stadt
Betriebsstandort Bielefeld – kurze Wege in ganz Ostwestfalen-Lippe, planbare Einsätze im Ruhrgebiet, Münsterland und Rheinland.
Häufige Fragen
Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur sachkundige Betriebe nach TRGS 519 ausführen und müssen angezeigt werden. Für Privatpersonen gibt es keine Ausnahme – auch nicht für kleine Flächen.
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Ist das Asbest? Wir sagen es Ihnen.
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